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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25. August 2026

für unternehmerische Kunden von GrowthAIQ / Codaiq LTD

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über Beratungs-, Strategie-, Design-, Entwicklungs-, Implementierungs-, Marketing-, Automatisierungs- und Betriebsleistungen zwischen Codaiq LTD („GrowthAIQ“, „wir“) und Unternehmern bzw. geschäftlich handelnden Organisationen („Kunde“). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Vertragsschluss und Rangfolge

Website-Angaben sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines individuellen Angebots, Unterzeichnung eines Leistungsdokuments oder Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Kundenwunsch. Bei Widersprüchen gilt: Leistungsbeschreibung/Statement of Work, Auftragsverarbeitungsvertrag, Angebot, diese AGB.

3. Leistungsumfang und Zusammenarbeit

Umfang, Deliverables, Zeitplan, Annahmen und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Der Kunde stellt rechtzeitig Zugänge, Inhalte, Daten, Ansprechpartner, Entscheidungen und erforderliche Rechte bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung können Zeitplan und Vergütung angemessen verändern.

4. Agile Leistungen, Änderungen und Abnahme

Bei agilen oder iterativen Leistungen konkretisieren beide Parteien Anforderungen fortlaufend innerhalb des vereinbarten Budgets und Prioritätsrahmens. Änderungswünsche außerhalb des Scopes werden als Change Request mit Auswirkung auf Preis und Termin angeboten.

Abnahmefähige Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt, produktiv nutzt oder nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung wesentliche, reproduzierbare Abweichungen von den vereinbarten Kriterien meldet. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im angemessenen Zeitraum behoben.

5. KI-Leistungen

KI-Ausgaben sind probabilistisch und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, muss der Kunde Ausgaben vor rechtlich, finanziell, medizinisch, personell oder reputationsrelevanter Nutzung menschlich prüfen. Wir schulden die vereinbarte Implementierung und Sorgfalt, nicht eine fehlerfreie oder dauerhaft identische Modellausgabe.

Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte, unzulässig erhobenen Daten, Zugangsdaten oder Daten ohne erforderliche Rechtsgrundlage in KI-Funktionen eingeben. Modellverfügbarkeit, Limits und Verhalten von Drittanbietern können sich ändern.

6. Vergütung, Auslagen und Steuern

Preise verstehen sich netto, sofern nicht anders ausgewiesen. Projektleistungen werden nach vereinbartem Meilensteinplan abgerechnet; laufende Leistungen monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Externe Lizenzen, Media Budgets, Modellverbrauch, Reisen und ausdrücklich freigegebene Auslagen sind gesondert zu tragen.

Der Kunde ist für ggf. anwendbare Quellensteuern, Reverse-Charge-Meldungen oder lokale Abgaben verantwortlich; wir stellen gesetzlich erforderliche Informationen bereit. Bei Zahlungsverzug dürfen wir nach angemessener Mahnung Leistungen aussetzen.

7. Rechte an Arbeitsergebnissen

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Methoden, Templates, generische Komponenten, Know-how, Bibliotheken und Open-Source-Bestandteile verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern; der Kunde erhält daran die zur Nutzung des Ergebnisses erforderlichen Rechte.

Der Kunde sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte, Daten und Marken rechtmäßig verwendet werden dürfen, und stellt uns bei schuldhafter Verletzung von Ansprüchen Dritter frei.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen vertraulich und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

9. Drittanbieter und Open Source

Leistungen können Dienste Dritter enthalten. Deren Verfügbarkeit und Bedingungen liegen außerhalb unserer Kontrolle. Wir wählen Drittanbieter mit angemessener Sorgfalt und informieren über wesentliche Abhängigkeiten. Vom Kunden direkt bezogene Drittanbieterleistungen bestehen zwischen Kunde und Anbieter.

10. Gewährleistung

Wir erbringen Leistungen mit der Sorgfalt eines fachkundigen professionellen Dienstleisters. Gemeldete wesentliche Mängel werden zunächst innerhalb angemessener Frist nachgebessert. Gewährleistung ist ausgeschlossen für Änderungen durch Dritte, nicht vorgesehene Nutzung, fehlerhafte Kundendaten oder externe Störungen, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.

11. Haftung

Keine Bestimmung beschränkt Haftung, die nach anwendbarem Recht nicht beschränkt werden darf, insbesondere für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, Betrug oder vorsätzliches Verhalten. Im Übrigen haften wir für direkte Schäden aus wesentlicher Vertragsverletzung; die Gesamthaftung ist – soweit rechtlich zulässig – auf die in den zwölf Monaten vor dem Ereignis gezahlte Vergütung für den betroffenen Auftrag begrenzt.

Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Datenverlust ohne angemessene Sicherung oder Folgeschäden haften wir nur bei Vorsatz oder soweit zwingendes Recht dies verlangt.

12. Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit Erfüllung. Laufende Leistungen können mit der im Angebot vereinbarten Frist gekündigt werden; fehlt eine Regelung, mit 30 Tagen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bei Vertragsende sind erbrachte Leistungen, bindende Drittkosten und geordnete Übergabe zu vergüten.

13. Referenznennung

Eine öffentliche Nennung des Kunden, Logos, vertraulicher Kennzahlen oder Case Studies erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung. Eine Zustimmung kann im Angebot geregelt und für künftige Nutzung widerrufen werden.

14. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen durch außerhalb zumutbarer Kontrolle liegende Ereignisse. Die betroffene Partei informiert unverzüglich und minimiert Auswirkungen. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben bestehen.

15. Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht von England und Wales unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regeln. Für geschäftliche Kunden sind die Gerichte in London zuständig, sofern im Angebot keine Schieds- oder andere Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wird. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt; dieses Angebot richtet sich jedoch primär an Unternehmer.

16. Schlussbestimmungen

Änderungen und Nebenabreden sollen in Textform erfolgen. Rechte und Pflichten dürfen nur mit Zustimmung der anderen Partei übertragen werden, ausgenommen konzerninterne Umstrukturierungen oder Unternehmensnachfolge ohne Beeinträchtigung der Leistung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Diese AGB bilden den allgemeinen B2B-Rahmen. Das individuelle Angebot definiert den konkreten Leistungsumfang.

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